Beratung vor Betreuung
In unserem neuen Projekt wenden wir uns vor allem an Personen zwischen 18 und 89 Jahren , für die eine Rechtliche Betreuung angeregt wurde oder angedacht ist. Diese sind aktuell aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten umfassend selbständig zu regeln. Ihre Problemlagen und Ressourcen lassen aber zu, dass bei Gewährung und Vermittlung entsprechender anderer Hilfen eine Rechtliche Betreuung nicht eingeleitet werden muss.
Zu unserer Zielgruppe gehören unter anderen:
- Menschen mit Behinderung
KNA / Oppitz
- Menschen mit leichten oder phasenweise verlaufenden Psychischen Erkrankungen (z.B. depressive Phasen, manische Phasen, …)
- Menschen mit erstmalig auftretenden Psychischen Erkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen, wie z.B. "Borderline-Störung",
- Junge Menschen mit Überforderungssyndrom
- Menschen mit Minderbegabungen oder mäßiggradigen geistigen Behinderungen
Wir arbeiten eng verknüpft mit der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht sowie den Sozialdiensten der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtung, Schuldnerberatungsstellen und anderen Einrichtungen zusammen.
Folgende Kriterien sollten u.a. erfüllt sein:
- Freiwilligkeit / Zustimmung und Bereitschaft zur Zusammenarbeit
- Geschäftsfähigkeit
- Mobilität
- Entscheidungsfähigkeit
Die Beratungen finden vor Ort, telefonisch, per Email oder über Zoom statt und sind zeitlich auf 3 bis 6 Monate beschränkt.
So können wir unseren Klient/innen zeitnah und konkret helfen ihr eigenes Potential wiederzuerwecken. In kleine Schritten kann die Person dann nach und nach Aufgaben wieder selbst erledigen und eine Rechtliche Betreuung wird im günstigsten Fall verhindert!